📬 Steuerbescheide künftig digital: Elektronische Bekanntgabe über Mein ELSTER ab 2027

Veröffentlicht am 6. November 2026 um 05:42

Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide und weiterer Schreiben der Finanzverwaltung zum Regelfall. Wer über ein aktives Nutzerkonto bei Mein ELSTER verfügt, erhält wichtige Dokumente künftig grundsätzlich digital in seinem ELSTER-Posteingang. 📱💻

Was ändert sich konkret? 📝

Betroffen sind unter anderem:

  • Einkommensteuerbescheide
  • Entscheidungen über Einsprüche
  • Weitere Schreiben des zuständigen Finanzamts

Die Finanzverwaltung setzt damit auf eine moderne, sichere und schnellere Kommunikation. Grundlage ist die Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO).

So funktioniert die digitale Zustellung 🔐

Sobald ein Bescheid oder Schreiben bereitsteht, erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine Benachrichtigung per E-Mail. Der eigentliche Bescheid befindet sich dabei nicht als Anhang in der E-Mail, sondern wird sicher im persönlichen Mein-ELSTER-Posteingang zum Abruf bereitgestellt.

Wichtig: Der elektronische Bescheid gilt grundsätzlich am vierten Tag nach seiner Bereitstellung als bekannt gegeben – unabhängig davon, wann er tatsächlich abgerufen wird. Deshalb sollte der ELSTER-Posteingang regelmäßig kontrolliert werden. ⏰

Papierbescheid weiterhin möglich 📮

Wer seine Steuerbescheide weiterhin postalisch erhalten möchte, kann in seinem Mein-ELSTER-Konto einen Antrag auf dauerhafte postalische Bekanntgabe stellen. Damit wird die elektronische Bekanntgabe für das jeweilige Benutzerkonto deaktiviert.

Sicherheitshinweis ⚠️

Auch wenn E-Mails von portal@elster.de stammen können, sollten Empfänger aus Sicherheitsgründen keine Links aus unerwarteten Nachrichten öffnen. Am sichersten ist es, Mein ELSTER direkt über www.elster.de aufzurufen und dort den persönlichen Posteingang zu prüfen. 🔎

 

Woche 45 2026
Woche 44 2026
Woche 43 2026
Woche 42 2026
Woche 41 2026

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare.